Was muss ich zur ersten Ernährungstherapie Stunde mitbringen?
Für einen reibungslosen Therapieverlauf bringen Sie bitte in die erste Sprechstunde die folgende 6 Formulare (ausgefüllt) und Ihre Versichertenkarte mit:
1. Überweisung vom Arzt
2. Kostenpläne : (für die Krankenkasse)
Eigenanteil Zuschuss der Krankenkasse
Sie haben Fragen ? Rufen Sie mich an unter 040/ 69 45 39 06
Allgemeiner Kostenplan (Kostenvoranschlag)
GELD SPAREN Die folgenden Kostenpläne gelten nur bei Vorkasse!
Kostenplan Erth. 237,-€ Kompakt ( 3 Stunden)
geeignet z.B. bei: Laktose-Fructose Unverträglichkeiten mit eindeutiger Diagnose
Kostenplan Erth. 375,-€ Normal (5 Stunden)
geeignet z.B. bei: unklaren, abdominelle Beschwerden (Bauchweh), Histaminintoleranz, Reizdarmsyndrom, Reflux, Allergien, Fructose, Laktose mit (weitere abdominale Beschwerden)
Kostenplan Erth. 690,-€ Lang (10 Stunden)
geeignet z.B. bei: Übergewicht, Adipositas, Beratungen vor medizinischen Eingriffen, Essstörungen, vegetative Dystonie
3. Verzehrprotokoll (Vollplan)
bitte nur 1 Protokollvorlage 7 Tage als einfache Strichliste benutzen. Entscheident ist die Summe der verzehrten Lebensmittel pro Woche für eine computergestützte Auswertung
4. Vereinbarung zwischen Klient und Therapeut
bitte unterschrieben zur ersten Stunde mitbringen
5. Ihre Versichertenkarte
6. ANAMNESE Ihre persönlichen Daten kurz abgefragt
Brauchen Sie zu diesem Thema Hilfe?
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Ich helfe Ihnen auch gerne persönlich und erledige für Sie den Schriftverkehr mit der Krankenkasse.
Festnetz: 040/ 69 45 39 06
Mobil: 0170 381 65 89
E-Mail: info@andreas-loos.de
Wie kann ich Geld Sparen? Preisgünstige Angebote.
Wie beantrage ich eine Ernährungstherapie
Gemäß § 43 SGB V bei meiner Krankenkasse?
1. Welche Unterlagen brauche ich (finden Sie unter Downloads)
2. Das Ernährungstherapie Praxis Formular lassen Sie bitte vonIhrem Arzt ausfüllen
3. Legen Sie einen Kostenplan bei
Ablauf der Therapie
- Übersenden Sie die 3 Unterlagen (siehe 1.) der Krankenkasse.
• Sie erhalten dann von Ihrer Kasse in der Regel eine Bewilligung zur Patientenschulung gemäß § 43 SGB V.
• Im Schreiben der Krankenkasse steht die Höhe des
Zuschusses
• Die geforderte Summe des Beraters kann vom
Zuschuss der Krankenkasse abweichen.
• Sie Überweisen dem Ernährungsberater vorab die geforderten
Kosten laut Kostenplan.
• Am Ende der Therapie können Sie die Gesamtrechnung
bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten dann den
zugesagten Zuschuss.
• Die Höhe der Kostenbeteiligung (Zuschuss) ist Sache
Ihrer Krankenkasse und wird in der Summe unterschiedlich
bewilligt.